AGB - Pneuforce
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AGB

Dies sind die AGB der Pneuforce GmbH

§1 Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Indem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot im Sinne von § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ferner wird der Kunde per Mail über den Versand der Bestellung informiert. Diese Bestätigungsmail stellt keine Annahmeerklärung dar. Der Kunde wird auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment ggf. gesondert hingewiesen. In diesem Fall wird dem Kunden ein entsprechendes Gegenangebot unterbreitet. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§3 Lieferung · Versandkosten · Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Sofern der Kunde Verbraucher ist, tragen wir unabhängig von der Versandart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen, wobei die Kosten der Versicherung vom Kunden zu tragen sind. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse. Eine andere Zahlungsweise muss ausdrücklich und schriftlich von der Pneuforce GmbH akzeptiert werden. Gegenüber Unternehmern sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

§4 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich, vorab per Fax oder Mail, schriftlich zu benachrichtigen, damit uns die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage erhalten bleibt. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, werden uns die folgenden Sicherheiten in Ergänzung zu den Regelungen in Absatz 1 gewährt, die wir auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Da wir bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer des Kaufgegenstandes bleiben, erfolgen Verarbeitung oder Umbildung stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen unseren Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§5 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung auftretenden Mängel haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung (nach Ihrer Wahl: Mangelbeseitigung oder Neulieferung) und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie auf Schadensersatz. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wir die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt. Der Verjährungsbeginn regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne von § 343 HGB, so muss der Kunde die Beanstandung unverzüglich schriftlich mitteilen und die Ware zu unserer Nachprüfung bereithalten, um seinen Obliegenheiten im Sinne von § 377 HGB nachzukommen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne von § 377 HGB, kann der Kunde bei offensichtlichen Mängeln, Minder- oder Fehllieferung nach Ablauf von drei Tagen ab Erhalt der Ware keine Rechte mehr geltend machen. Die Gewährleistungsrechte stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§6 Verbraucherinformationen
Die Farben und Profile der im Internet abgebildeten Produkte können aus verschiedenen Gründen (Monitoreinstellung, Qualität der Grafikkarte etc.) vom Original leicht abweichen. Sämtliche auf dem Produkten befindliche Marken sind und bleiben Eigentum der Lieferanten/Hersteller. Jede Benutzung erfordert die Genehmigung durch den entsprechenden Lieferanten/Hersteller.

§7 Preise · Zahlungsbedingungen · Abtretung
Unsere Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ohne jegliche Abzüge sofort fällig. Die Vorkasse muss innerhalb von 7 Tagen nach Bestelleingang erfolgen. Bei Fristüberschreitung sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen im Sinne von § 5 ist nicht zustimmungsfähig.

§8 Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Pneuforce GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie aus sonstigen mittelbaren und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein durch die Pneuforce GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in Absatz 1 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Pneuforce GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung der Pneuforce GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Pneuforce GmbH.

§9 Datenschutzhinweis
Die Pneuforce GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Die Pneuforce GmbH wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten. Der Kunde stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Die Antragsdaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum sowie Anschrift) werden an die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten beziehen wir von der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr, 41460 Neuss.

§10 Rückgabe der bestellten Ware durch Unternehmer
Sofern der Kunde ein Unternehmer ist und ihm die Pneuforce GmbH gestattet hat, die erhaltenen Produkte zurückzugeben, wird dem Kunden eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 10% des brutto Rechnungsbetrages und Versandkosten in der Höhe 15€ je Paket pro retourniertem Reifen in Rechnung gestellt. Der Kunde muss die Pauschale nicht bzw. nicht in der genannten Höhe zahlen, wenn er nachweisen kann, dass die Aufwendungen nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden sind. Eine Rückgabe ist nur bei ungenutzten Produkten möglich. Stellt sich bei Überprüfung der Ware heraus, dass die Produkte genutzt wurden, werden dem Kunden der volle Kaufpreis und die erneut anfallenden Versandkosten in Rechnung gestellt.

§11 Anwendbares Recht · Gerichtsstand · Teilnichtigkeit · Schriftform
Jede Änderung des Vertrages, auch mündliche Vereinbarungen, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Sitz der Pneuforce GmbH ist der Erfüllungsort im Sinne von § 29 ZPO. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleiben die nach dem Recht des Aufenthaltslandes des Kunden zugunsten des Verbrauchers geltenden gesetzlichen Regelungen und Rechte von dieser Vereinbarung unberührt. Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist das Amtsgericht unseres Geschäftssitzes ausschließlicher Gerichtsstand.

§12 Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher, kann er die Vertragserklärung innerhalb von 100 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger, wenn zu diesem Zeitpunkt dem Verbraucher auch bereits in Textform diese Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an eine der folgenden Adressen:

Pneuforce GmbH
Höhenweg 5
57639 Lautzert
TEL: 02684 914009-0 
Email: welcome@pneuforce.de

Die Kosten für den Rückversand werden vom Kunden getragen. Damit für Sie keine Umstände bei der Rücksendung entstehen, holen wir die Artikel bei Ihnen ab und erstatten den Rechnungsbetrag an die bei uns gespeicherte Bankverbindung. Bitte senden Sie die Artikel nicht direkt an unsere Adresse nach Lautzert ohne uns vorher zu informieren (wir sind dazu gesetzlich verpflichtet, die Adresse anzugeben).

§13 Tiefpreisgarantie
Sollten Sie die bei uns gekauften Reifen anderswo günstiger finden, erstattet Ihnen Pneuforce GmbH unter gewissen Bedingungen die Differenz zum Angebot des Wettbewerbers:

Wir verpflichten uns dem Kunden die Preisdifferenz nach Prüfung innerhalb von 7 Werktagen auf das von Ihm angegebene Konto zu erstatten.

§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine andere gültige Bedingung ersetzt werden, die dem Regelungsgehalt am nächsten kommt, was zwischen den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.

Ihr Pneuforce Team



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